Unsere Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Gewährleistung
Im Zuge der Übergabe wird der Kunde mit der richtigen Bedienung der Poolüberdachung vertraut gemacht und die Betriebs- und Pflegehinweise, welche dem Kunden bereits in diversen Gesprächen im Vorfeld erklärt wurden, werden in aktueller Form schriftlich übergeben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Poolüberdachung. Voraussetzung dafür ist die richtige Bedienung der Poolüberdachung durch den Kunden sowie die Einhaltung der übergebenen Betriebs- und Pflegehinweise. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemäße Bedienung oder mutwillig herbeigeführte Zerstörung oder Beschädigung hervorgerufen wurden. Ebenso ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, welche durch Ein-, Um- oder Zubau hervorgerufen wurden oder durch Arbeiten von nicht fachkundigem Personal entstanden sind. Schäden, die aufgrund der üblichen Abnutzung durch Gebrauch entstehen, sind ebenso ausgenommen. Während der Gewährleistungsfrist sind Reparaturarbeiten ausschließlich über Fa. Sonnenkönig durchzuführen, anderenfalls der Gewährleistungsanspruch erlischt.
Garantie
Darüber hinaus geben wir eine Garantie für die Aluminium-Konstruktion von 10 Jahren und für die Verglasung von 5 Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass ein Material- oder Verarbeitungsfehler entstanden sei.